FAQs

Häufig gestellte Fragen

  • Bei der ersten Abbuchung nach der jährlichen Eigentümerversammlung können Differenzen auftreten. Diese ergeben sich durch den alten und neu gültigen Wirtschaftsplan.

    Beispiel

    Ihr bisheriger Abbuchungsbetrag beträgt 120 € (Wirtschaftsplan aus dem Vorjahr) Die Eigentümerversammlung hat im April stattgefunden. Es wurde eine Erhöhung des Hausgeldes auf 135 € beschlossen. (Neuer Wirtschaftsplan)

    Daraus ergibt sich eine Differenz von 15 € pro Monat die auf die Monate Januar-April rückverrechnet wird. Die Abbuchung im Mai beträgt demnach 195 € (Neuer Wirtschaftsplan 135€ + Rückverrechnung der Vormonate 60€)

    Verringert sich das Hausgeld im neuen Wirtschaftsplan wird die Abbuchung entsprechend geringer ausfallen.

    • Fragen Sie die Bewohner direkt unter Ihnen, ob dort das Wasser ordnungsgemäß abfließt. Sollte dies der Fall sein und nur Ihre Wohnung betroffen sein, liegt die Verstopfung vermutlich in der Stichleitung. In diesem Fall müssen Sie eine Rohrreinigungsfirma auf eigene Kosten beauftragen.

    • Liegt Ihre Wohnung im Erdgeschoss, kann nur durch eine professionelle Rohrreinigungsfirma der Ort der Verstopfung bestimmt werden und demnach der Rechnungsempfänger festgestellt werden.

    • Sollten Ihre Nachbarn dasselbe Problem haben, liegt das Problem vermutlich an der gemeinschaftlich genutzten Fallleitung. In diesem Fall bezahlt die WEG die Reinigungsgebühr.on text goes here

  • Da Schimmel bei mangelhafter Raumlüftung oder Wasserschäden auftritt, ist eine Prüfung der Ursache durch die Hausverwaltung dringend zeitnah zu veranlassen.

    • Kontrollieren Sie zunächst ob alle Ventile an den Heizkörpern ordnungsgemäß funktionieren. (Drehbarkeit)Wenn das nicht funktioniert, kontaktieren Sie die Hausverwaltung oder direkt die zuständige Heizungsfirma.

    • Entlüften Sie das Heizungssystem, hierzu gibt es spezielles Entlüftungswerkzeug in jedem Baumarkt. Läuft die Heizung nach der Entlüftung wieder einwandfrei, muss die entwichene Luft durch neues Wasser im Heizungssystem neu erstetzt werden. Kontaktieren Sie hierzu die Hausverwaltung oder den zuständigen Hausservice.

  • In jedem Haus hängt der Winterdienstplan öffentlich an der Informationstafel aus. Diese befindet sich vorwiegend im Untergeschoss. Zusätzlich erhält jeder Bewohner im Oktober den aktuellen Winterdienstplan in den Briefkasten eingeworfen.

  • Sprechen Sie in diesem Fall mit einem Ihrer Nachbarn, ob Sie die eingeteilten Tage tauschen können. Sollte das nicht möglich sein, beauftragen Sie einen gewerblichen Winterdienst auf eigene Kosten.

  • Für die korrekte Abrechnung der Nebenkosten leiten Sie bitte das bei der Wohnungsübergabe erstellte Protokoll inklusive folgender Angaben an die zuständige Hausverwaltung weiter.

    Ablesung aller Zählerstände inkl. Zählernummer

    1. In der Wohnung: Kalt- und Warmwasserzähler

    2. Heizungszähler und Kaltwasserzähler in der Waschküche (falls vorhanden)

    Informationen zum neuen Mieter mitteilen

    1. Name Vertragsperson(en)

    2. Anzahl der Personen, die künftig die Wohnung beziehen

  • Kostenauslösende Themen müssen der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür benötigt die Hausverwaltung eine ausreichende Vorbereitungszeit, um Angebote einholen zu können. Daher sollten Sie Ihre Mitteilung so schnell wie möglich und noch vor der Einladung zur Eigentümerversammlung einreichen.

    Laut Gesetzgeber haben Eigentümer das Recht innerhalb einer Woche nach Erhalt der offiziellen Einladung zur Eigentümerversammlung Punkte nachzureichen, dies ist aber mit weiterem Aufwand für die Hausverwaltung verbunden, da hierzu nochmals alle Eigentümer über die Erweiterung der Tagesordnungspunkte erneut schriftlich informiert werden müssen.

    • Themen in Verbindung mit Kosten für die WEG werden als Tagesordungspunkt aufgeführt

    • Themen, welche über die Hausordnung reguliert sind, werden unter Sonstiges in der anschließenden Fragerunde besprochen.